Kinderkrankenpflegekräfte gesucht: Stipendium zur Ausbildungsfinanzierung eingeführt
Das Bürgerhospital Frankfurt bietet examinierten Gesundheits- und Krankenpflegern ab dem 1. März 2019 die Möglichkeit, sich bei vollem Lohnausgleich in der Kinderkrankenpflege ausbilden zu lassen. Möglich macht dies eine Art Stipendium, das die finanzielle Lücke zwischen Ausbildungsvergütung und dem letzten vollen Gehalt überbrückt. Drei Stipendienplätze sind bereits vergeben. Für drei weitere läuft aktuell das Bewerbungsverfahren.
Auslöser für die Einführung des Stipendiums sind die Personalvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die ab dem 1.1.2020 verbindlich für Perinatalzentren Level-1 wie das Bürgerhospital gelten werden. Zentren, die sie nicht erfüllen, dürfen dann keine Extrem-Frühgeborenen mehr versorgen. Gemäß den Vorgaben dürfen ab dem Stichtag ausschließlich Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger die 1-zu-1-Versorgung von Extrem-Frühgeborenen übernehmen. Bislang durften dies auch Gesundheits- und Krankenpfleger mit entsprechender Erfahrung.
„Generell begrüßen wir die Vorgabe des G-BA. Doch stellt sie uns vor zwei große Schwierigkeiten. Zum einen ist der Fachkräftemarkt in der Pflege bekanntermaßen sehr angespannt, auf die Pädiatrie trifft dies in besonderem Maße zu. Zum anderen haben wir zwei Mitarbeiterinnen und einen Mitarbeiter im Team unserer Frühchenstation, die wir dann dort nicht mehr beschäftigen können. Sie sind examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger. Dass sie zum Teil schon seit vielen Jahren mit Frühgeborenen und kranken Neugeborenen arbeiten, spielt dann keine Rolle mehr. Eine wahre Lose-Lose-Situation. Wir verlieren erfahrene Mitarbeiter in diesem Bereich und die Mitarbeiter müssen einen Arbeitsplatz aufgeben, den sie eigentlich nicht verlassen möchten“, erläutert Martina Schlögl, Pflegedirektorin der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH.
Um dies zu verhindern und um auch anderen Gesundheits- und Krankenpflegern die Möglichkeit der Zweitausbildung zu bieten, hat sich das Krankenhaus etwas einfallen lassen. „Schon lange kann man als bereits examinierte Pflegekraft eine verkürzte Ausbildung in der Kinderkrankenpflege absolvieren. Man erhält dann aber auch nur das Auszubildendengehalt, was auf das Jahr gerechnet durchschnittlich 25.000 Euro Einkommenseinbuße ausmachen kann, je nachdem wie lange man bereits im Beruf ist. Viele examinierte Mitarbeiter haben jedoch bereits Familie und stehen mitten im Leben. Sie können sich ein Leben mit Ausbildungsgehalt gar nicht mehr leisten, selbst wenn großes Interesse besteht. Das haben uns auch unsere drei Mitarbeiter der Frühchenstation signalisiert“, so Wolfgang Heyl, Geschäftsführer der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH.
Hier setzt nun das Stipendium an. Die Clementine Kinderhospital-Dr. Christ’sche Stiftung sorgt dafür, dass die Ausbildung bei vollem Lohnausgleich absolviert werden kann. Dafür greift sie auf eigene Mittel zurück und akquiriert zudem Spenden. Wer dieses Projekt fördern möchte, findet weitere Informationen auf der Stiftungsseite.
Dabei steht das Stipendium nicht nur aktuellen Mitarbeitern des Bürgerhospitals und des Clementine Kinderhospitals offen, sondern allen Gesundheits- und Krankenpflegern, die sich für die Kinderkrankenpflege interessieren.
Weitere Informationen und Bewerbungsmöglichkeit finden Sie in unserem Karriereportal
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Kinderkrankenpflegekräfte gesucht: Stipendium zur Ausbildungsfinanzierung eingeführt
Das Bürgerhospital Frankfurt bietet examinierten Gesundheits- und Krankenpflegern ab dem 1. März 2019 die Möglichkeit, sich bei vollem Lohnausgleich in der Kinderkrankenpflege ausbilden zu lassen. Möglich macht dies eine Art Stipendium, das die finanzielle Lücke zwischen Ausbildungsvergütung und dem letzten vollen Gehalt überbrückt. Drei Stipendienplätze sind bereits vergeben. Für drei weitere läuft aktuell das Bewerbungsverfahren.
Auslöser für die Einführung des Stipendiums sind die Personalvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die ab dem 1.1.2020 verbindlich für Perinatalzentren Level-1 wie das Bürgerhospital gelten werden. Zentren, die sie nicht erfüllen, dürfen dann keine Extrem-Frühgeborenen mehr versorgen. Gemäß den Vorgaben dürfen ab dem Stichtag ausschließlich Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger die 1-zu-1-Versorgung von Extrem-Frühgeborenen übernehmen. Bislang durften dies auch Gesundheits- und Krankenpfleger mit entsprechender Erfahrung.
„Generell begrüßen wir die Vorgabe des G-BA. Doch stellt sie uns vor zwei große Schwierigkeiten. Zum einen ist der Fachkräftemarkt in der Pflege bekanntermaßen sehr angespannt, auf die Pädiatrie trifft dies in besonderem Maße zu. Zum anderen haben wir zwei Mitarbeiterinnen und einen Mitarbeiter im Team unserer Frühchenstation, die wir dann dort nicht mehr beschäftigen können. Sie sind examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger. Dass sie zum Teil schon seit vielen Jahren mit Frühgeborenen und kranken Neugeborenen arbeiten, spielt dann keine Rolle mehr. Eine wahre Lose-Lose-Situation. Wir verlieren erfahrene Mitarbeiter in diesem Bereich und die Mitarbeiter müssen einen Arbeitsplatz aufgeben, den sie eigentlich nicht verlassen möchten“, erläutert Martina Schlögl, Pflegedirektorin der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH.
Um dies zu verhindern und um auch anderen Gesundheits- und Krankenpflegern die Möglichkeit der Zweitausbildung zu bieten, hat sich das Krankenhaus etwas einfallen lassen. „Schon lange kann man als bereits examinierte Pflegekraft eine verkürzte Ausbildung in der Kinderkrankenpflege absolvieren. Man erhält dann aber auch nur das Auszubildendengehalt, was auf das Jahr gerechnet durchschnittlich 25.000 Euro Einkommenseinbuße ausmachen kann, je nachdem wie lange man bereits im Beruf ist. Viele examinierte Mitarbeiter haben jedoch bereits Familie und stehen mitten im Leben. Sie können sich ein Leben mit Ausbildungsgehalt gar nicht mehr leisten, selbst wenn großes Interesse besteht. Das haben uns auch unsere drei Mitarbeiter der Frühchenstation signalisiert“, so Wolfgang Heyl, Geschäftsführer der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH.
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