Endokrinologie
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Hormone wirken sich auf fast alle Vorgänge des Wachstums und der Entwicklung im Kindes- und Jugendalter aus. Bei Störungen des Hormonhaushalts ist eine frühe und kompetente Diagnosestellung daher sehr wichtig. In der endokrinologischen Abteilung für Kinder und Jugendliche untersuchen wir mögliche Hormonstörungen umfassend und sorgen dafür, dass eine normale, altersgemäße Entwicklung stattfinden kann. Eine entspannte Untersuchungssituation und ein vertrauensvolles Miteinander sind für uns dabei die Grundlage einer guten Betreuung.
Wir helfen Kindern und Jugendlichen eine altersgemäße körperliche Entwicklung zu durchlaufen.”
Leistungen
Welche Hormonstörungen wir behandeln …
- Wachstumsstörungen (zu große oder zu geringe Körpergröße)
- Störungen der Pubertät (zu frühes oder zu spätes Eintreten)
- Störung des Cortison-Haushaltes (Erkrankungen der Nebennieren)
- Abklärung bei Unterzuckerungen
- Besonderheiten der Geschlechtsentwicklung
- Endokrine Störungen des Mineralhaushaltes
- Knochenerkrankungen
… und wie wir sie aufspüren
- Detaillierte Familienanamnese
- Erhebung des Ganzkörperstatus (Bestimmung von Körpergewicht, Körperhöhe, Sitzhöhe, Armspannweite, Blutdruck…)
- Blutuntersuchungen und Hormonanalysen
- Hormonstimulationstestungen
- Bestimmung des Knochenalters
- Ultraschall- und andere radiologische Untersuchungen
- Falls notwendig humangenetische Testung
Therapiebegleitende Maßnahmen
Ein großes Team an Therapeut:innen unterstützt die Kinder und Jugendlichen mit verschiedenen Maßnahmen auf ihrem Weg der Genesung.
Kontakt
So erreichen Sie uns
Endokrinologische Ambulanz
Telefon: 069 94992-307
Telefax: 069 94992-308
Bitte beachten Sie:
Wir dürfen Ihr Kind ambulant nur behandeln, wenn Sie mit einer Überweisung zu uns kommen. Für Kinder bis 16 Jahre stellt die Kinderarztpraxis diese Überweisung aus. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren eine endokrinologische Praxis. Bitte bringen Sie die Überweisung zu Ihrem ersten Termin mit.
Bitte denken Sie daran, das gelbe Untersuchungsheft Ihres Kindes mitzubringen.
Für eine tagesstationäre oder vollstationäre Behandlung ist keine Überweisung, sondern eine Einweisung notwendig.
In beiden Fällen benötigen wir zudem die Versichertenkarte, um behandeln zu dürfen.
Zertifikate
Gesicherte Qualität und Kompetenz
Aktuelles
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