Qualitätsbericht

Alle zugelassenen deutschen Krankenhäuser sind seit dem Jahr 2003 gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig strukturierte Quali­täts­be­richte über das Internet zu veröffentlichen.

Die Berichte dienen der Information von Patienten sowie von einweisenden Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für Versicherte Empfehlungen aussprechen. Krankenhäusern eröffnen die Berichte die Möglichkeit, ihre Leistungen und ihre Qualität darzustellen. Rechtsgrundlage der Quali­täts­be­richte der Krankenhäuser ist der § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V.