Qualitätsbericht

Alle zugelassenen deutschen Kranken­häuser sind seit dem Jahr 2003 gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig strukturierte Quali­täts­be­richte über das Internet zu veröffentlichen.

Die Berichte dienen der Information von Patienten sowie von einweisenden Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für Versicherte Empfehlungen aussprechen. Kranken­häusern eröffnen die Berichte die Möglichkeit, ihre Leistungen und ihre Qualität darzustellen. Rechtsgrundlage der Quali­täts­be­richte der Kranken­häuser ist der § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V.